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Italien soll endlich das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention ratifizieren! PDF Drucken Weitersenden
26.02.2010

"Wir brauchen keine weiteren Transitstrecken im Alpenraum", betont Umweltreferent LHStv Hannes Gschwentner. Foto: Land Tirol
"Wir brauchen keine weiteren Transitstrecken im Alpenraum", betont Umweltreferent LHStv Hannes Gschwentner. Foto: Land Tirol

Bis auf unseren südlichen Nachbarn haben alle Vertragsparteien unterzeichnet
  

Erneut kommt es zu einer Verzögerung bei der Ratifizierung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention, da die außenpolitische Kommission der italienischen Abgeordnetenkammer dieses abgelehnt hat. „Das Verkehrsprotokoll enthält die wichtige Bestimmung, dass keine neuen Transitautobahnen über die Alpen gebaut werden dürfen", erläutert Umweltreferent LHStv Hannes Gschwentner.

Hintergrund der Weigerung zur Ratifizierung dürfte der Ausbau der „Alemagna-Autobahn" sein, mit dem Italien weiterhin liebäugelt. Diese soll den Großraum Venedig mit dem Großraum München verbinden und dabei über Tiroler Gebiet verlaufen.

„Bei Unterzeichnung des Alpenprotokolls wäre die Alemagna-Autobahn gestorben. Und das ist auch richtig so - wir brauchen keine weiteren Transitstrecken im Alpenraum, sondern müssen den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagern. Für unsere Umwelt und für die Gesundheit der Menschen dies- und jenseits des Brenners", stellt Gschwentner klar. „Mit der Ablehnung durch Italien werden dem länderübergreifenden Projekt Brennerbasistunnel Steine in den Weg gelegt", kritisiert der Umweltreferent.

Bis auf Italien
haben alle Vertragsstaaten der Alpenkonvention das Verkehrsprotokoll ratifiziert. Das Übereinkommen über den Schutz der Alpen (Alpenkonvention) wurde am 7. November 1991 von der Europäischen Gemeinschaft in Salzburg unterzeichnet und trat am 4. April 1998 in Kraft. Vertragsparteien sind Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Slowenien und die Schweiz. In verschiedenen Protokollen, die der Alpenkonvention angefügt sind, werden konkrete Maßnahmen festgelegt, die von den Vertragsparteien umzusetzen sind.

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