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24.02.2010

Wohnbaureferent LHStv Hannes Gschwentner
Wohnbaureferent LHStv Hannes Gschwentner

Neue Fördersätze und Ausschleifregelung bei Einkommensgrenzen
  

„Um neuen Wohnraum zu schaffen und leistbares Wohnen sicherzustellen, muss die Wohnbauförderung den Bedürfnissen der Tirolerinnen und Tirolern angepasst werden", ist LHStv Hannes Gschwentner überzeugt. Aus diesem Grund kündigte der Wohnbaureferent bereits bei der Regierungsklausur im Jänner Änderungen in der Wohnbauförderung an, die beim gestrigen Wohnbauförderungsbeirat diskutiert, in Folge auch einstimmig beschlossen wurden und mit 1. April 2010 in Kraft treten werden. „Diese Änderungen sind ein wichtiger Beitrag zur strukturellen Erleichterung des Wohnungsaufwandes", fasst Gschwentner die Maßnahmen zusammen.

In Tirol wurden allein vergangenes Jahr 323.000 m² neuer Wohnraum geschaffen. „Um die Finanzierung zur Abdeckung des Wohnbedarfs zu erleichtern, werden
die Förderungssätze erhöht. „Damit wird der kontinuierlichen Steigerung der Baukosten Rechnung getragen", berichtet Gschwentner.
Des Weiteren wird eine Ausschleifregelung bei der Staffelung der Einkommensgrenzen eingezogen, um eine größere soziale Treffsicherheit zu erreichen und zu vermeiden, dass jene FörderungswerberInnen, die ein wenig über den Einkommensgrenzen liegen, um die gesamte Förderung umfallen", erläutert Gschwentner.

Auch bei der Wohnbeihilfe wurde nachjustiert, da aufgrund der konjunkturell schwierigen Zeit der Bedarf an Zuschüssen gestiegen ist. „Vor allem für einkommensschwache Familien ist der Wohnungsaufwand ohne Beihilfe oft nicht zu bewältigen", weiß Gschwentner. Aus diesem Grund wird der anrechenbare Wohnungsaufwand bei der Berechnung der Wohnbeihilfe rückwirkend ab 1. Jänner 2010 erhöht.

Weitere Eckpunkte der neuen Wohnbauförderung sind:

  • Reduktion der Darlehenszinsen nach dem Wohnhaussanierungsgesetz: Ab dem 26. Rückzahlungsjahr wird der Zinssatz von derzeit 5% auf 3,5% reduziert. Damit verringert sich der Zinsaufwand auch für die Restlaufzeit.
  • Besondere Förderung von ökologische Bauweise: Der Einbau von PVC-freien Fenstern und Türen wird als umweltfreundliche Maßnahme mit ½ Punkt als Zusatzförderung im Neubaubereich bzw. in Form eines Zuschusses gefördert.
  • Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Biomasseheizungen: Die in den Förderungsbestimmungen vorgesehenen Emissionsgrenzwerte werden nachjustiert und an die aktuellen Werte des Österreichischen Umweltzeichens für Holzheizungen angepasst.
  • Reduktion des Annuitätenzuschusses: Für Miet- und Eigentumswohnungen wird der Annuitätenzuschuss in den ersten 7 Jahren von monatlich 2,50 Euro auf 2,30 Euro pro m² förderbare Nutzfläche reduziert.
  • Reduktion der Scheckförderung: Diese Alternative zur Darlehensförderung wird von derzeit 40% auf 35% reduziert.
  • Fremdwährungskredite: Fremdwährungskredite werden im geförderten Wohnbau nicht mehr zugelassen.

Zwei immer wieder verbreiteten Falschmeldungen zur Wohnbauförderung möchte der Wohnbaureferent ein für alle mal richtig stellen: „Entgegen den Behauptungen der Wirtschaftskammer unterstützt die Wohnbauförderung keineswegs den Pfusch. Die Förderungsrichtlinien sehen unter dem Punkt 2.1. Allgemeine Vorraussetzungen vor, dass die Kosten der Sanierungsmaßnahmen durch Vorlage der Rechnungen nachzuweisen sind. Es werden nur Rechnungen anerkannt, die von gewerblich befugten Personen ausgestellt sind", stellt Gschwentner klar. Um eine hohe Sanierungsrate und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu erreichen muss auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, Arbeiten wie beispielsweise die Verlegung von Dämmplatten oder Grabungen zur Entfeuchtung und Isolierung von Unterböden selbst und/oder mit Nachbarschaftshilfe durchzuführen. „Sollten Sanierungswillige und Häuslbauer nur dann eine Förderung bekommen, wenn sie keine einzige Arbeitsleistung selbst erbringen, wird die Sanierungsoffensive ad absurdum geführt. Denn wenn die Menschen aufgrund dieser Vorgaben von einer Sanierung absehen, ist dem Baugewerbe auch nicht geholfen", ist Gschwentner überzeugt.

Auch die Aussage, wonach eine begünstigte Rückzahlungsaktion in Zeiten der Wirtschaftskrise notwendig sei, ist ein fataler Irrtum.
Eine solche Sonderaktion würde die langfristige Finanzierung der Wohnbauförderung gefährden, da diese zu mehr als der Hälfte aus den kontinuierlichen Darlehensrückzahlungen gespeist wird. Die zusätzlichen Gelder aus einer begünstigten Rückzahlungsaktion würden ins allgemeine Landesbudget fließen und stünden der Wohnbauförderung nicht mehr zur Verfügung. „Dadurch würde sich das Fördervolumen verringern und  die Wohnbauförderung sukzessive ausgehöhlt", warnt Gschwentner. Überdies  könnten damit weder der Verteilungsgerechtigkeit noch dem Generationenvertrag Genüge getan werden.

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