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 | | Wohnbaureferent LHStv Hannes Gschwentner |
Neue Fördersätze und
Ausschleifregelung bei Einkommensgrenzen
„Um
neuen Wohnraum zu schaffen und leistbares Wohnen sicherzustellen, muss die
Wohnbauförderung den Bedürfnissen der Tirolerinnen und Tirolern angepasst
werden", ist LHStv Hannes Gschwentner überzeugt. Aus diesem Grund kündigte der
Wohnbaureferent bereits bei der Regierungsklausur im Jänner Änderungen in der
Wohnbauförderung an, die beim gestrigen Wohnbauförderungsbeirat diskutiert, in
Folge auch einstimmig beschlossen wurden und mit 1. April 2010 in Kraft treten
werden. „Diese Änderungen sind ein wichtiger Beitrag zur strukturellen
Erleichterung des Wohnungsaufwandes", fasst Gschwentner die Maßnahmen zusammen.
In Tirol wurden allein
vergangenes Jahr 323.000 m² neuer Wohnraum geschaffen. „Um die Finanzierung zur
Abdeckung des Wohnbedarfs zu erleichtern, werden die Förderungssätze
erhöht. „Damit wird der kontinuierlichen Steigerung der Baukosten Rechnung
getragen", berichtet Gschwentner.
Des Weiteren wird eine Ausschleifregelung bei der Staffelung der
Einkommensgrenzen eingezogen, um eine größere soziale Treffsicherheit zu
erreichen und zu vermeiden, dass jene FörderungswerberInnen, die ein wenig über
den Einkommensgrenzen liegen, um die gesamte Förderung umfallen", erläutert
Gschwentner.
Auch bei der Wohnbeihilfe wurde nachjustiert, da aufgrund der
konjunkturell schwierigen Zeit der Bedarf an Zuschüssen gestiegen ist. „Vor
allem für einkommensschwache Familien ist der Wohnungsaufwand ohne Beihilfe oft
nicht zu bewältigen", weiß Gschwentner. Aus diesem Grund wird der anrechenbare
Wohnungsaufwand bei der Berechnung der Wohnbeihilfe rückwirkend ab 1. Jänner
2010 erhöht.
Weitere
Eckpunkte der neuen Wohnbauförderung sind:
- Reduktion der Darlehenszinsen nach dem Wohnhaussanierungsgesetz: Ab dem 26.
Rückzahlungsjahr wird der Zinssatz von derzeit 5% auf 3,5% reduziert. Damit verringert
sich der Zinsaufwand auch für die Restlaufzeit.
- Besondere Förderung von ökologische Bauweise: Der Einbau von
PVC-freien Fenstern und Türen wird als umweltfreundliche Maßnahme mit ½ Punkt
als Zusatzförderung im Neubaubereich bzw. in Form eines Zuschusses gefördert.
- Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für
Biomasseheizungen: Die in den
Förderungsbestimmungen vorgesehenen Emissionsgrenzwerte werden nachjustiert und
an die aktuellen Werte des Österreichischen Umweltzeichens für Holzheizungen
angepasst.
- Reduktion des Annuitätenzuschusses: Für Miet- und
Eigentumswohnungen wird der Annuitätenzuschuss in den ersten 7 Jahren von
monatlich 2,50 Euro auf 2,30 Euro pro m² förderbare Nutzfläche reduziert.
- Reduktion der Scheckförderung: Diese Alternative zur Darlehensförderung
wird von derzeit 40% auf 35% reduziert.
- Fremdwährungskredite: Fremdwährungskredite
werden im geförderten Wohnbau nicht mehr zugelassen.
Zwei
immer wieder verbreiteten Falschmeldungen zur Wohnbauförderung möchte der Wohnbaureferent
ein für alle mal richtig stellen: „Entgegen den Behauptungen der
Wirtschaftskammer unterstützt die Wohnbauförderung keineswegs den Pfusch. Die
Förderungsrichtlinien sehen unter dem Punkt 2.1. Allgemeine Vorraussetzungen
vor, dass die Kosten der Sanierungsmaßnahmen durch Vorlage der Rechnungen
nachzuweisen sind. Es werden nur Rechnungen anerkannt, die von gewerblich
befugten Personen ausgestellt sind", stellt Gschwentner klar. Um eine hohe
Sanierungsrate und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu erreichen muss
auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, Arbeiten wie beispielsweise die
Verlegung von Dämmplatten oder Grabungen zur Entfeuchtung und Isolierung von
Unterböden selbst und/oder mit Nachbarschaftshilfe durchzuführen. „Sollten
Sanierungswillige und Häuslbauer nur dann eine Förderung bekommen, wenn sie
keine einzige Arbeitsleistung selbst erbringen, wird die Sanierungsoffensive ad
absurdum geführt. Denn wenn die Menschen aufgrund dieser Vorgaben von einer
Sanierung absehen, ist dem Baugewerbe auch nicht geholfen", ist Gschwentner
überzeugt.
Auch
die Aussage, wonach eine begünstigte Rückzahlungsaktion in Zeiten der
Wirtschaftskrise notwendig sei, ist ein fataler Irrtum. Eine solche Sonderaktion würde die langfristige
Finanzierung der Wohnbauförderung gefährden, da diese zu mehr als der Hälfte
aus den kontinuierlichen Darlehensrückzahlungen gespeist wird. Die zusätzlichen
Gelder aus einer begünstigten Rückzahlungsaktion würden ins allgemeine
Landesbudget fließen und stünden der Wohnbauförderung nicht mehr zur Verfügung.
„Dadurch würde sich das Fördervolumen verringern und die Wohnbauförderung sukzessive ausgehöhlt",
warnt Gschwentner. Überdies könnten damit
weder der Verteilungsgerechtigkeit noch dem Generationenvertrag Genüge getan
werden.
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